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Ein Führer durch die Anmietung einer Wohnung

04. Dez. 2019

Ein Führer durch die Anmietung einer Wohnung

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Josipa Kusić

Immobilienkoordinator

1. Bereiten Sie eine Wohnung zur Miete vor
Um die Anmietung einer Wohnung zu vereinfachen, befolgen Sie die Richtlinien Wenn Sie in dieser Wohnung wohnen und bleiben würden. Dementsprechend sollte die Wohnung sauber und ordentlich sein, bereit für einen neuen Mieter, der so lange wie möglich in einer solchen Wohnung bleiben möchte.
Die Möbel sollten nicht die neuesten oder teuersten sein, aber sie sollten nicht älter als 20 Jahre sein. Alte Möbel sollten renoviert werden, wenn sie von guter Qualität sind, oder durch neue ersetzt werden. Stellen Sie sicher, dass alle Geräte ordnungsgemäß funktionieren, und nehmen Sie Ihre privaten und persönlichen Gegenstände mit. Meistens werden unsere Wohnungen komplett möbliert mit allen Geräten vermietet, es ist jedoch Sache des Mieters, Bettwäsche, Küchenutensilien und andere Notwendigkeiten zur Verfügung zu stellen.

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2. Rechte und Pflichten der Parteien
Bei der Anmietung einer Wohnung besteht die gesetzliche Verpflichtung, einen Mietvertrag zu unterzeichnen, in dem die Pflichten beider Parteien klar definiert sind. Sie sollten nicht einmal eine zweite Wahl haben, weil Sie unsicherer Wohnverhältnisse oder möglichen finanziellen Schäden ausgesetzt sind.
Die Hauptverpflichtung des Vermieters besteht darin, die Pachtsteuer zu zahlen, gegebenenfalls die Unterhaltsgebühr zu entrichten und den Wohnsitz des Mieters anzugeben.
Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarte monatliche Miete zu zahlen, andere monatliche Nebenkosten zu zahlen, dem Vermieter monatliche Belege über die bezahlten Rechnungen zu übersenden und die Wohnung mit der Aufmerksamkeit eines guten Gastgebers zu bewahren. Der Vermieter kann nach vorheriger Ankündigung an den Mieter die Wohnung einmal im Monat oder weniger inspizieren, je nach Bedarf und Beziehung zum Mieter.

3. Den Mietvertrag mit einem Notar beurkunden oder nicht?
Wir empfehlen, sicherzustellen, dass der Vertrag notariell beglaubigt ist. Ein selbst unterzeichneter Vertrag ist jedoch auch vor Gericht gültig. Eine zusätzliche Sicherheit für den Vermieter ist ein „feierlicher“ Vertrag, bei dem der Notar sich um die Vertragsform und den Inhalt kümmert und die Vertragsunterschriften überprüft.
Solche Verträge enthalten in der Regel eine Zwangsvollstreckungsklausel, nach der bei Nichtzahlung von Versorgungsleistungen oder verspäteter Mietzahlung ein Vollstreckungsverfahren gegen den Mieter eingeleitet und eine Räumung beantragt werden kann, ohne dass ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird.

4. Wie hoch ist die Kaution und sollte die Wohnung gegen eventuelle Schäden versichert sein?
Bei der Unterzeichnung eines Mietvertrages ist es üblich, eine oder zwei Monatsmieten zu gewähren, die bei Vertragsverzug, vor allem bei Nichtbezahlung von Gemeinkosten oder Miete, und für Schäden an der Wohnung, die der Mieter zu vertreten hat, verwendet werden können .
Wenn der Vermieter die Wohnung versichert, deckt er in der Regel Schäden durch Feuer, Erdbeben, Einbruch und es ist möglich, das bewegliche Eigentum in der Wohnung zu versichern.
Diese Versicherung wird ausschließlich vom Vermieter übernommen, und der Mieter kann möglicherweise seine eigenen beweglichen Sachen versichern, die er in die Wohnung gebracht hat, und sie haben einen bestimmten Wert.

5. Wie berechnet sich die Mietsteuer?
Bei Anmietung einer Wohnung ist der Vermieter einkommensteuerpflichtig. Die Grunderwerbsteuer wird auf die Miete abzüglich 30% der Ausgaben in Höhe von 12% erhoben. Die Höhe der Steuer wird nach dem Steuersatz berechnet, der von dem Satz abhängt, der für die Stadt oder Gemeinde vorgeschrieben ist, in der der Vermieter seinen eingetragenen Wohnsitz hat.

Beispiel für die Berechnung der Grundsteuer:
Mietpreis: 2000,00 Kn
Einkommensteuerbemessungsgrundlage: 2000.00 – 30% = 1400 Kn
Einkommensteuer: 1400 x 12% = 168 Kn
Zuschlag von 15% (für Stadt Split): 168 x 15% = 25,2 Kn
Gesamt: 193,2 Kn

6. Vertragsbeendigung und Kündigungsfrist
Der Vermieter kann den Vertrag innerhalb von 30 Tagen durch eine schriftliche Mitteilung an den Mieter kündigen, der die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt. Die Stornierung selbst muss schriftlich erfolgen und der Mieter hat eine Frist von 3 Monaten für die Räumung.
Der Vermieter hat auch das Recht, den Vertrag aufgrund eines Verstoßes des Vermieters zu kündigen. Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, muss der Mieter dies dem Vermieter mindestens 3 Monate im Voraus mitteilen.

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Josipa Kusić
Josipa Kusić

Immobilienkoordinator

Josipa ist eine äußerst kommunikative und kontaktfreudige Person, die sich in erster Linie um die Kunden und ihre Bedürfnisse kümmert. Geleitet von ihren eigenen Ambitionen und ihrer Organisation widmet sie sich voll und ganz ihrer Arbeit. Stets lächelnd und fröhlich geht sie an jede neue Aufgabe heran und freut sich auf neue Herausforderungen. Sein Haupttätigkeitsgebiet ist die dalmatinische Küste und die Inseln, mit seinem Zentrum in der Stadt Split.

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