Kroatien, Kastela - Attraktives Projekt in erster Reihe zum Meer

Ref : 2040/31 - Grundstück - Zu verkaufen
Verkaufspreis: 740.000 €
Grundfläche: 1424 Aus dem Meer: 30 m

Exklusiver Verkauf der Immobilienagentur Broker - diese Immobilie kann nur über uns erworben werden!

Beschreibung:
  • Erste Reihe zum Meer
  • Meerblick
  • Parken
  • Garage
  • Moderne
  • Neubau
  • Bestes Angebot
  • Top Angebot
  • Exklusiver Verkauf
  • Es hat ein Energiezertifikat

Zum Verkauf steht dieses attraktive Projekt mit gültiger Baugenehmigung für den Bau von zwei modernen Mehrfamilienhäusern, jedes Gebäude mit 8 Wohnungen, auf 3 Etagen, erste Reihe zum Meer, in Kaštel Sućurac.

Im Untergeschoss gibt es für beide Gebäude gemeinsame Garagenplätze.

Gebäude werden mit Aufzügen von der Garagenebene bis zur obersten Ebene projektiert.

Im Erdgeschoss sind 3 Wohnungen geplant;
S1 - separater Außeneingang, ein Schlafzimmer / ein Badezimmer, Garten, Südloggia, Garagenstellplatz
S2 - bestehend aus zwei Schlafzimmern / einem Badezimmer, Garten, Garagenstellplatz
S3 - bestehend aus zwei Schlafzimmern / einem Badezimmer, Garten, Südloggia, Garagenstellplatz

Im ersten Stock sind 2 Wohnungen geplant;
S4 - bestehend aus drei Schlafzimmern / zwei Bädern, Südloggia, Garagenstellplatz
S5 - bestehend aus drei Schlafzimmern / zwei Bädern, Südloggia, Garagenstellplatz

Im zweiten Stock sind 2 Wohnungen geplant;
S6 - bestehend aus drei Schlafzimmern / zwei Bädern, Südloggia, Garagenstellplatz
S7 - bestehend aus drei Schlafzimmern / zwei Bädern, Südloggia, Garagenstellplatz

Im dritten Stock soll 1 Wohnung entstehen;
S8 – bestehend aus zwei Schlafzimmern / einem Badezimmer, großer Terrasse, Garagenstellplatz

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.

Ortsbeschreibung
Kastela
Kaštela (pronounced [kǎʃtɛla]) is an agglomeration of seven small towns in Croatia, located northwest of the city of Split, west of Solin and east of Trogir, on the central Dalmatian coast. They are part of the Split-Dalmatia County and are administratively treated as a single city with a total population of 38,667 as of 2011 census - although they individually range in size from 3,000 to 7,000 residents. Weiterlesen
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FAQ

Dies sind Fragen und Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zu Immobilien in Kroatien. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden oder in unser Büro kommen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

1. Können Ausländer in Kroatien Immobilien kaufen?

Ausländer aus EU-Mitgliedstaaten können Immobilien wie kroatische Staatsangehörige erwerben. Ausländer, die nicht der EU angehören, können in Kroatien Immobilien erwerben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Gegenseitigkeitsabkommen mit der Republik Kroatien und Zustimmung des Justizministeriums.

2. Was ist die Grundsteuer in der Republik Kroatien?

Die Republik Kroatien hat einen einmaligen Grundsteuersatz von 3%. Die Höhe der Steuer bestimmt sich nach dem Preis aus dem Kaufvertrag und der Beurteilung durch die zuständige Steuerverwaltung. Nach dem Gesetz zahlt der Käufer die Steuer auf die erhaltene Lösung nur einmal.

3. Was ist die Steuer auf Immobilien tauschen?

Die Steuer beträgt ebenfalls 3%, sodass jeder Eigentümer beim Tausch 3% des geschätzten Wertes der Immobilie für die neue Immobilie zahlt.

4. In welcher Zeitspanne muss Immobilienumsatzsteuer gezahlt werden?

Die Steuerschuld entsteht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder eines sonstigen Rechtsgeschäfts, das die Immobilie erwirbt. Der Notar ist verpflichtet, der Steuerverwaltung innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Verkaufsunterlagen eine Kopie des Dokuments vorzulegen. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die ermittelte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung der Entscheidung über die Ermittlung der Immobilienumsatzsteuer zu entrichten.

5. Was ist eine Anzahlung und wie viel kostet sie?

Eine Anzahlung ist eine Versicherung, die der Käufer dem Verkäufer als Zeichen des Vertragsabschlusses und als Garantie für die Erfüllung der Verpflichtung zahlt. In der Praxis erfolgt die Anzahlung auf den Vorvertrag und beträgt in der Regel 10% des vereinbarten Kaufpreises. Bei Vertragserfüllung wird die Anzahlung in Höhe des vereinbarten Kaufpreises berechnet.

6. Kann der Kaufbetrag in Fremdwährung bezahlt werden?

Im Prinzip nein. Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in EURO bezahlt werden. Erfolgt eine Fremdwährungszahlung, rechnet die Bank diese in EURO um.

7. Kann ein Immobilienverkaufsvertrag im Ausland abgeschlossen und bescheinigt werden?

Ja, wenn Sie Staatsbürger der Republik Kroatien sind, ist es am besten, den Vertrag mit unserer diplomatischen Vertretung zu beglaubigen. Wenn es sich um einen Ausländer handelt, ist bei der Beglaubigung des Kaufvertrags mit einem Notar die in diesem Staat ausgestellte Apostille des öffentlichen Dokuments erforderlich.