Denken Sie darüber nach, eine Wohnung zu mieten? Wenn ja, finden Sie im weiteren Text alle wichtigen Informationen sowie einen vereinfachten Mietvorgang.
Mieten kann eine aufregende, aber auch etwas stressige Erfahrung sein, insbesondere wenn Sie es zum ersten Mal erleben. Wenn man bedenkt, was eine Vermietung mit sich bringt, benötigen wir oft professionelle Hilfe in finanzieller, rechtlicher und informativer Hinsicht. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen im Folgenden den gesamten Prozess näher vor.
In diesem umfassenden Leitfaden führen wir Sie durch alle Schritte der Anmietung einer Wohnung – von der Budgetierung und Besichtigung potenzieller Häuser bis hin zur Unterzeichnung des Mietvertrags und dem Einzug – und stellen sicher, dass Sie den Prozess mit Zuversicht und Leichtigkeit angehen können.
1. Vorbereitung der Wohnung zur Vermietung
Um die Anmietung einer Wohnung zu erleichtern, sollten Sie sich an den Richtlinien orientieren, ob Sie in dieser Wohnung wohnen und bleiben würden. Dementsprechend sollte die Wohnung sauber und ordentlich sein und für einen neuen Mieter bereit sein, der so lange wie möglich in einer solchen Wohnung bleiben möchte. Die Möbel sollten weder die neuesten noch die teuersten sein, aber nicht älter als 20 Jahre. Wenn die alten Möbel von guter Qualität sind, sollten sie renoviert oder einfach durch neue ersetzt werden. Überprüfen Sie die ordnungsgemäße Funktion aller Geräte und nehmen Sie private und persönliche Gegenstände mit. Meistens werden komplett möblierte Wohnungen mit allen Geräten vermietet, die Bereitstellung von Bettwäsche, Küche und anderen Notwendigkeiten obliegt jedoch dem Mieter.
2. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
Bei der Anmietung einer Wohnung besteht die gesetzliche Pflicht zum Abschluss eines Mietvertrages, in dem die Pflichten beider Parteien klar geregelt sind. Sie sollten keine andere Wahl haben, denn Sie setzen sich damit der Wohnunsicherheit oder einem möglichen finanziellen Schaden aus.
Die Hauptpflicht des Vermieters besteht in der Zahlung der Mietsteuer, der Zahlung einer etwaigen Rücklage und der Anmeldung des Wohnsitzes des Mieters.
Der Mieter ist verpflichtet, jeden Monat die vereinbarte Monatsmiete zu zahlen, sonstige Gemeinkosten zu tragen, dem Vermieter monatlich Quittungen über bezahlte Rechnungen zuzusenden und die Wohnung unter der Obhut eines guten Gastgebers zu halten. Der Vermieter kann die Wohnung nach vorheriger Ankündigung an den Mieter einmal im Monat oder seltener besichtigen, je nach Bedarf und Verhältnis zum Mieter.
3. Beurkundung des Mietvertrages?
Unsere Empfehlung ist, dass Sie den Vertrag unbedingt von einem Notar beglaubigen lassen, aber auch ein erst unterzeichneter Vertrag ist vor Gericht gültig. Eine zusätzliche Sicherheit für den Vermieter ist ein feierlicher Vertrag, bei dem der Notar sich um die Form des Vertrags, seinen Inhalt und die Beglaubigung der Unterschriften kümmert.
In der Regel ist in solchen Verträgen eine Durchsetzungsklausel enthalten, wonach im Falle der Nichtzahlung von Nebenkosten oder verspäteter Mietzahlung ein Vollstreckungsverfahren gegen den Mieter eingeleitet und eine Räumung beantragt werden kann, ohne dass ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden muss.
4. Wie hoch ist die Kaution und soll die Wohnung gegen eventuelle Schäden versichert werden?
In der Praxis wird bei der Unterzeichnung des Mietvertrags eine oder zwei Monatsmieten als Kaution hinterlegt, die im Falle der Nichterfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag, vor allem der Nichtzahlung von Nebenkosten oder Miete, und bei eventueller Nichterfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag verwendet werden kann Schäden, die durch Verschulden des Mieters an der Wohnung entstehen.
Entscheidet sich der Vermieter, die Wohnung zu versichern, deckt er in der Regel Schäden durch Feuer, Erdbeben, Einbruch und es besteht die Möglichkeit, bewegliche Sachen in der Wohnung zu versichern. Die Deckung dieser Versicherung obliegt ausschließlich dem Vermieter, ggf. kann der Mieter seine eigenen, von ihm in die Wohnung eingebrachten Mobilien, die einen bestimmten Wert haben, versichern.
5. Vertragsbeendigung und Kündigungsfrist
Der Vermieter kann den Vertrag innerhalb von 30 Tagen durch schriftliche Mahnung an den Mieter kündigen, der seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt. Die Kündigung selbst muss schriftlich erfolgen und der Mieter hat 3 Monate Zeit zum Auszug.
Darüber hinaus hat der Mieter das Recht, den Vertrag wegen eines Verstoßes des Vermieters zu kündigen, und wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wird, muss er dies dem Vermieter mindestens 3 Monate im Voraus mitteilen.
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Immobilienkoordinator
Josipa ist eine äußerst kommunikative und kontaktfreudige Person, die sich in erster Linie um die Kunden und ihre Bedürfnisse kümmert. Geleitet von ihren eigenen Ambitionen und ihrer Organisation widmet sie sich voll und ganz ihrer Arbeit. Stets lächelnd und fröhlich geht sie an jede neue Aufgabe heran und freut sich auf neue Herausforderungen. Sein Haupttätigkeitsgebiet ist die dalmatinische Küste und die Inseln, mit seinem Zentrum in der Stadt Split.
Josipa ist eine äußerst kommunikative und kontaktfreudige Person, die sich in erster Linie um die Kunden und ihre Bedürfnisse kümmert. Geleitet von ihren eigenen Ambitionen und ihrer Organisation widmet sie sich voll und ganz ihrer Arbeit. Stets lächelnd und fröhlich geht sie an jede neue Aufgabe heran und freut sich auf neue Herausforderungen. Sein Haupttätigkeitsgebiet ist die dalmatinische Küste und die Inseln, mit seinem Zentrum in der Stadt Split.
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