Häuser in Dubrovnik zu verkaufen
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Immobilien-Suchergebnisse - Dubrovnik, Haus / Villa, Zu verkaufen
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Häufig gestellte Fragen
Ja. Staatsbürger der EU/des EWR können Immobilien ohne Einschränkungen kaufen, während Staatsbürger außerhalb der EU eine Gegenseitigkeit Bestätigung und eine Genehmigung des Justizministeriums benötigen. Ausländer können auch eine Hypothek aufnehmen, wobei die Bedingungen je nach Staatsangehörigkeit variieren. Der Kaufvertrag kann im Ausland (im Konsulat oder bei einem lokalen Notar, häufig mit Apostille) unterzeichnet und beglaubigt werden und wird anschließend in Kroatien registriert.
Ja, der Kaufvertrag kann im Ausland unterzeichnet und beglaubigt werden. Kroatische Staatsbürger können dies in einer kroatischen diplomatischen Vertretung tun, während ausländische Käufer den Vertrag bei einem lokalen Notar – häufig mit Apostille – beglaubigen lassen. Nach der Beglaubigung wird das Dokument zur Registrierung im Grundbuch nach Kroatien gesendet, begleitet durch die Anleitung und Koordination von Broker und dem Anwalt.
Die Anzahlung ist eine Vorauszahlung, die der Käufer bei der Reservierung der Immobilie als Zeichen ernsthafter Kaufabsicht leistet. In Kroatien beträgt sie in der Regel etwa 10 % des Kaufpreises und wird auf den endgültigen Kaufpreis angerechnet.
Die Immobilienerwerbssteuer in Kroatien beträgt 3 % und wird vom Käufer bezahlt, außer bei Neubauten, die der Mehrwertsteuer unterliegen. Die Steuerpflicht entsteht mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags. Anschließend stellt die Steuerbehörde einen Bescheid aus, der innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt bezahlt werden muss. Der Notar übermittelt den Vertrag an die Steuerbehörde, und der Broker unterstützt den Käufer im gesamten Prozess.
Die Steuerschuld entsteht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder eines sonstigen Rechtsgeschäfts, das die Immobilie erwirbt. Der Notar ist verpflichtet, der Steuerverwaltung innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Verkaufsunterlagen eine Kopie des Dokuments vorzulegen. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die ermittelte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung der Entscheidung über die Ermittlung der Immobilienumsatzsteuer zu entrichten.












