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Top-Immobilienangebote zum Verkauf in Kroatien

Entdecken Sie die besten Immobilienangebote in Kroatien, die aufgrund ihrer erstklassigen Lage und herausragenden Eigenschaften ausgewählt wurden. Von Häusern direkt am Meer bis hin zu Luxusvillen mit Pools – unsere Auswahl umfasst einige der besten Häuser und Wohnungen an der kroatischen Küste und auf den Inseln. Egal, ob Sie auf der Suche nach einem Urlaubsdomizil oder einem dauerhaften Wohnsitz sind, wir können Ihnen helfen, das perfekte Objekt zu finden. Lassen Sie sich unsere exklusiven Objekte nicht entgehen oder kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Immobiliensuche nach Ihren Wünschen.

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Häufig gestellte Fragen

Ja. Staatsbürger der EU/des EWR können Immobilien ohne Einschränkungen kaufen, während Staatsbürger außerhalb der EU eine Gegenseitigkeit Bestätigung und eine Genehmigung des Justizministeriums benötigen. Ausländer können auch eine Hypothek aufnehmen, wobei die Bedingungen je nach Staatsangehörigkeit variieren. Der Kaufvertrag kann im Ausland (im Konsulat oder bei einem lokalen Notar, häufig mit Apostille) unterzeichnet und beglaubigt werden und wird anschließend in Kroatien registriert.

Obwohl der Preis immer in Euro angegeben wird, können Zahlungen aus dem Ausland in anderen Währungen erfolgen, die von der Bank automatisch zum geltenden Wechselkurs in Euro umgerechnet werden. Entscheidend ist, dass der Verkäufer den im Vertrag vereinbarten Betrag erhält. Daher wird empfohlen, sich im Voraus mit der Bank über Wechselkurse, Bedingungen und mögliche Gebühren abzustimmen.

Die Steuerschuld entsteht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder eines sonstigen Rechtsgeschäfts, das die Immobilie erwirbt. Der Notar ist verpflichtet, der Steuerverwaltung innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Verkaufsunterlagen eine Kopie des Dokuments vorzulegen. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die ermittelte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung der Entscheidung über die Ermittlung der Immobilienumsatzsteuer zu entrichten.

Ja, der Kaufvertrag kann im Ausland unterzeichnet und beglaubigt werden. Kroatische Staatsbürger können dies in einer kroatischen diplomatischen Vertretung tun, während ausländische Käufer den Vertrag bei einem lokalen Notar – häufig mit Apostille – beglaubigen lassen. Nach der Beglaubigung wird das Dokument zur Registrierung im Grundbuch nach Kroatien gesendet, begleitet durch die Anleitung und Koordination von Broker und dem Anwalt.

Die Anzahlung ist eine Vorauszahlung, die der Käufer bei der Reservierung der Immobilie als Zeichen ernsthafter Kaufabsicht leistet. In Kroatien beträgt sie in der Regel etwa 10 % des Kaufpreises und wird auf den endgültigen Kaufpreis angerechnet.

Die Immobilienerwerbssteuer in Kroatien beträgt 3 % und wird vom Käufer bezahlt, außer bei Neubauten, die der Mehrwertsteuer unterliegen. Die Steuerpflicht entsteht mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags. Anschließend stellt die Steuerbehörde einen Bescheid aus, der innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt bezahlt werden muss. Der Notar übermittelt den Vertrag an die Steuerbehörde, und der Broker unterstützt den Käufer im gesamten Prozess.

Die Steuer beträgt ebenfalls 3%, sodass jeder Eigentümer beim Tausch 3% des geschätzten Wertes der Immobilie für die neue Immobilie zahlt.