Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
VON IMMOBILIEN-AGENTUR
Broker-grupa d.o.o., Split, Obala kneza Branimira 1

I. ALLGEMEINEN GESCHÄFTS
Artikel 1.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Immobilienmaklern (im Folgenden: Allgemeine Bestimmungen), die Geschäftsbeziehung zwischen der Immobilienagentur regeln (im Folgenden als Mediator genannt) und private oder juristische Personen (im Folgenden als Auftraggeber bezeichnet), die mit dem Mediator unterzeichnet aa geschrieben Vermittlungsvertrag und sind ein integraler Bestandteil derselben.

Artikel 2.

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind mit dem geltenden Recht des Real Estate Brokerage Gesetz, das Verpflichtungen Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz , Konsumentenschutzgesetz sowie bei allen anderen geltenden Vorschriften der Republik Kroatien geregelt und einzuhalten.

Der Schutz des Einzelnen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht nach Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union („Charta“) und Artikel 16 Absatz 1 des Vertrags über die Funktionsweise von Nach Angaben der Europäischen Union (AEUV) hat jeder das Recht, seine personenbezogenen Daten zu schützen.

II. BEGRIFFE UND NAMEN UNTER DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Artikel 3.

– Mediator: Broker-Group Ltd., die Immobilienagentur , Split, Obala kneza Branimira 1, OIB: 21499195063, MB: 2.586.223, auf der Grundlage der Entscheidung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Unternehmertum der Republik Kroatien, Klasse: UP / I-330 -01 / 10 01/175, Ur.br: 526-05-01-01 / 2-10-2 ist lizenziert und autorisiert Agentur, die alle Voraussetzungen für die Vermittlung in Immobilien entspricht und in das Register der Immobilien eingetragen in Kroatien unter der kroatischen Handelskammer , die Registrierung der Eintrag Nr 114/2010 vom 28.05.2010. Jahr.
– Vermittlung in Immobilien enthält die Aktionen, die Mediator, die Gegenstand des Vermittlungsvertrag ist in Immobilien mit dem Ziel, den Anschluss des Haupt- und Dritten durch Verhandlungen, die Vorbereitung auf den Abschluss der Rechtsangelegenheiten und die Erfüllung der Vermittlung übernehmen.
– Dem Kunden ist eine private oder juristische Person, die mit dem Mediator berechtigt ist, einen Vermittlungsvertrag (Käufer, Verkäufer, Vermieter, Mieter, Vermieter, Mieter, gesetzliche Gewährleistung) zu schließen.
– Dritte sind natürliche oder juristische Personen, die mit dem Auftraggeber für die Verhandlungen und den Abschluss des vermittelten Rechtsangelegenheit zu verbinden, die Gegenstand des Vertrages Mediator versucht ist.
– Immobilien mit allem, was sind die Grundstücke von der Erdoberfläche entlang permanent mit dem Land auf der Oberfläche oder unter ihm verbunden ist, in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Gesetzes über Eigentum und andere Eigentumsrechte.
– Immobilienmakler in Immobilienmakler Verzeichnis unter der kroatischen Handelskammer in Zagreb registriert ist eine Person, lizenzierte Agenten.
– Der Vermittlungsvertrag ein schriftliches Dokument, die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Mediator zu regulieren. den Auftrag Haupt Unterzeichnung bestätigt, dass er / sie mit Mediator Allgemeine Geschäftsbedingung vertraut ist.
– Vermittlungsgebühr das ist der Betrag, der Auftraggeber ist verpflichtet, den Mediator für Vermittlungsdienste zu zahlen.

III. MEDIATIONSVERTRAG
Artikel 4.

Der Vermittlungsvertrag verpflichtet, den Dritten mit dem Auftraggeber für die Verhandlungen und den Abschluss des vermittelten Rechtsangelegenheit zu korrelieren, und der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm die vereinbarte Vergütung (Kommission) zu zahlen, wenn diese abgeschlossen ist.

Der Vertrag der Mediation (im Folgenden: Vermittlungsvertrag) zwischen Mediator und Auftraggeber schriftlich Form und für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen, die immer wieder verlängert werden kann, bis zur Beendigung oder Kündigung (durch einen Vertragspartner ) derselben.

Im Falle der Beendigung des Vermittlungsvertrages, ohne berechtigte Gründe vom Auftraggeber ist die gleiche verpflichtet, die tatsächlichen Kosten, die während der Vermittlung in Übereinstimmung mit der Preisliste zu erstatten, die ein integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist.

Der Vermittlungsvertrag Auftraggeber einseitig schriftlich mindestens 15 (fünfzehn) Tage vor Ablauf der Frist agred kündigen kann, wenn er / sie die Vermittlung nicht fortsetzen will. Wenn der Vermittlungsvertrag nicht beendet, wie oben erwähnt, wird es auf dem gleichen Vertragsfrist verlängert. Die Daten in den Vermittlungsvertrag angegebenen müssen vollständig, wahrheitsgemäße und präzise, und der Mittler, nur mit Zustimmung des Verkäufers / Vermieter / Verpächter, kann in den Medien Immobilien-Werbung ausüben.
Mediator kann Abschluss des Maklervertrages mit dem Kunden auf der Grundlage eines freien Beurteilung ablehnen.

IV. EXKLUSIV MEDIATION
Artikel 5.

Mit dem Mediationsvertrag Auftraggeber verpflichten dürfen keine anderen Mediators zu engagieren (exklusive Mediation) und das gleiche muss ausdrücklich vereinbart werden.
Wenn während der Laufzeit der exklusiven Vermittlung Haupt kommt zu dem Schluss, ohne das Wissen der Exclusive Mediator, rechtliche Angelegenheit durch einen anderen Vermittler, er / sie ist verpflichtet, dem exklusiven Mediator die tatsächlichen Kosten, die während der Vermittlung aufzuerlegen.

V. MEDIATOR PFLICHTEN
Artikel 6.

Mit dem Vermittlungsvertrag verpflichtet sich der Mediator folgendes durchzuführen:
1. Unterfangen zu finden und in Kontakt bringen mit dem Auftraggeber einen Dritten mit dem Mediation Deal
zu dem Schluss, 2. den Auftraggeber über Marktpreis der Immobilie
informieren 3. eine Kontrolle der Dokumente für die Vermittlung Angelegenheiten erforderlich zu machen, einen Einblick in die Dokumente führen Sie das Eigentum an der Immobilie als Nachweis, und die Zentrale der Mängel in den Unterlagen zu warnen, wenn sie vorhanden sind
4. dem Auftraggeber alle Verpflichtungen (rechtliche und steuerliche), zu informieren, die für ihn von der Vermittlungsarbeit des Themas Eigenschaft
entstehen 5. alle Aktionen für die Präsentation von Immobilien auf dem Markt (Werbung für die Immobilie angemessen)
auszuführen 6. ermöglichen freie Sicht und Präsentation von Immobilien
7. in Verhandlungen zu vermitteln und zu Abschluss des Vertrages
8. Halten Sie die persönlichen Daten des Auftraggebers und Informationen über die Immobilie, die Gegenstand des Vermittlungsvertrag als Geschäftsgeheimnis ist
9. Der Auftraggeber über alle Umstände, relevant für die vermittelten Angelegenheiten ihm bekannt zu informieren, oder er muss bekannt sein.

VI. PRINZIPALS VERPFLICHTUNG
Artikel 7.

Mit dem Vermittlungsvertrag verpflichtet sich der Auftraggeber das folgende auszuführen:
1. Vermittler aller Umstände zu informieren, die für die Durchführung der Mediation sind wichtig, die richtige und wahre Informationen über die Immobilie zu präsentieren und die Einsicht in die Lage, den Aufbau und Nutzungsgenehmigung sowie eine Energieausweis, wenn überhaupt geben < br /> 2. geben die vorliegenden Unterlagen Mediator das Eigentum an der Immobilie, dh bestätigt. andere dingliche Rechte auf dem Grundstück, das Gegenstand des Vertrages und Alarm-Agenten an alle eingetragenen und nicht eingetragenen Belastungen auf dem Grundstück
3. Um den Mediator und interessierte Dritte zur Durchführung der Mediation Angelegenheiten zur Verfügung zu stellen, die Immobilien Tour
4. Um den Mediator aller relevanten Informationen auf der gewünschten Eigenschaft, einschließlich der Beschreibung und der Preis der Immobilie
informieren 5. Nach Abschluss der juristischen Angelegenheit vermittelt, der Mediator die Gebühr vereinbart
zu zahlen 6. Um den Mediator alle Kosten, die während der Vermittlung, die die üblichen Kosten der Mediation
7. Um den Mediator, in writting, über alle Änderungen an der Arbeit, für die der Mediator autorisierte Zusammenhang zu benachrichtigen

VII. MEDIATION GEBÜHREN
Artikel 8.

Für Verdienste um den Abschluss Vermitteln Angelegenheiten im Zusammenhang gehört eine Vermittlungsgebühr zu Mediator und wird durch den Vertrag zwischen dem Mediator und Auftraggeber geregelt.
Der Mediator ist, für seine / ihre Arbeit, erforderlich, um eine Vermittlungsgebühr von Vermittlungsvertrag definiert zu berechnen, das Gesetz über die Immobilienvermittlung und der kroatischen Handelskammer Tarif.
Preisliste der Vermittlungsgebühr ist ein integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen .
Der Mediator erhebt eine Vermittlungsgebühr in dem vereinbarten Prozentsatz oder absolute Betrag, um den Vermittlungsvertrag und die Preisliste am Ende der Vermittlung Rechtsangelegenheit (Vorvertrag, Vertrag) definiert oder zu dem Zeitpunkt in den Vermittlungsvertrag zwischen dem Mediator angegeben und die Schulleiter.

Artikel 9.

Der Mediator ist berechtigt, in Auftrag geben, wenn der Auftraggeber mit einem Dritten Rechts Affäre kommt zu dem Schluss, mit dem Mediator in Kontakt gebracht, und die einen ähnlichen Zweck wie vermittelten Abkommen (z. B. abgeschlossenen Vertrag oder Ersatz, Leasing, Miete etc.).

VIII. ANGEBOT UND PREISE DER REAL ESTETE PROPERTIES
Artikel 10.

Das Angebot eines Mediator basiert auf Informationen in schriftlicher Form erhalten und mündlich durch den Auftraggeber. Immobilienangebot zur Verfügung steht, an interessierte Dritte, im Büro des Vermittlers, auf der offiziellen Website und in der elektronischen und anderen Medien Mediator.
Es besteht die Möglichkeit eines Fehlers in der Beschreibung und den Preis der Immobilie (zB. Inserierten Immobilie wird verkauft / vermietet / verpachtet oder der Eigentümer zog sich aus dem Verkauf / Vermietung / Verpachtung ihres Eigentums).
Unser Angebot und Benachrichtigung der Auftraggeber muss Krep vertraulich und nur mit unserer schriftlichen Genehmigung kann sie an einen Dritten zu übertragen.
Immobilienpreise werden in Euro angegeben.

IX. PREISLISTE DER VERMITTLUNGSGEBÜHR UND DIENSTLEISTUNGEN
Artikel 11.

Mediator Kommissionen (gegen Gebühr) für die Vermittlung von Kauf, Verkauf, Tausch, Leasing und Vermietung von Immobilien:
Anmerkung: Die von Mediator drückten Preise der Mehrwertsteuer unterliegen, weil sie in das System der Mehrwertsteuer (Artikel 22 Absatz 1 des Gesetzes über die Mehrwertsteuer) ist.

PREISLISTE

EINKAUF / VERKAUF
Die Kommission wird als Prozentsatz des Gesamtbetrags des vereinbarten Preises berechnet
DER UMSATZ
Die Provision, wenn der Verkauf von Immobilien
(Charged vom Auftraggeber / Hersteller – Verkäufer)
KAUF
(Vom Käufer erhoben)
Die Kommission wird von dem Käufer in Rechnung, wenn vereinbart ist, oder auf Käufers schriftlichen oder mündlichen Antrag zur Suche von Immobilien zu erhalten.
MIETE UND VERLEIH
VERMIETUNG UND VERPACHTUNG – Kommission von dem Vermieter und dem Mieter, einmalige
Prozentsatz der monatlichen Miete / Leasing
100%Für die vereinbarte Miete / Pacht bis zu 60 Monate
150%Für die vereinbarte Miete / Pacht bis zu 60 Monate (5 Jahre) und mehr

X. SCHLUSSBESTIMMUNG
Artikel 11.

Für alle anderen Beziehungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Vermittlungsvertrag nicht geregelt, so muss der Mediator die Bestimmungen des Gesetzes über die Immobilien Mediation und Recht auf Pflichten gelten. Im Falle eines Rechtsstreits aus dem Vermittlungsvertrag zwischen den Vertragsparteien ergeben, und die nicht im gegenseitigen Einvernehmen, Stadtgericht in Split gelöst werden könnte, ist verantwortlich, es sei denn, die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der offiziellen Website von www.broker.hr des Vermittlers veröffentlicht und sind in den offiziellen Räumlichkeiten des Mediators. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01. Dezember 2014.

Im Split, 01. Dezember 2014

für Broker-grupa d.o.o.
Meri Vulić, Bevollmächtigter