Kroatien, Brac - Land in der ersten Reihe zum Meer, zum Verkauf

Ref : 2013/51 - Haus / Villa / Grundstück - Verkauft
Verkaufspreis: 475.000 €
Wohnfläche: 52 Grundfläche: 2000 Aus dem Meer: 5 m
Beschreibung:
  • Erste Reihe zum Meer
  • Meerblick
  • Es hat ein Energiezertifikat
VERKAUFT!

Zum Verkauf steht ein Grundstück von 2000 m2, das sich in der ersten Reihe am Meer auf der Insel Brač befindet, in einer der schönsten Buchten, die vollständig vor Wind und Wellen geschützt sind.

Auf dem Grundstück gibt es zwei gesetzliche Einrichtungen für den Wiederaufbau mit einer Gesamtfläche von 52 m2. Das Land stammt von einer Makadamstraße, die 30 Meter vom Grundstück entfernt ist. Der Weg zum Grundstück sowie die Strom- und Wasseranschlüsse sind in kürzerer Zeit geplant.

Da sich das Gelände in einem geschützten Bereich befindet, ist keine zusätzliche umgebende Konstruktion zulässig, und der Standort selbst bietet immer noch absolute Ruhe und Privatsphäre. Innerhalb von 2 Autominuten finden Sie alle notwendigen Einrichtungen - Restaurants, Geschäfte, Cafés, Postamt ...

Wenn Sie alle oben genannten Informationen sowie alle zusätzlichen Informationen zu diesem großartigen Land vorfinden, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Kontaktformular an uns.

Ortsbeschreibung
Brac
Brac (pronounced [brâːtʃ]; local Chakavian: Broc, pronounced [broːts]; Latin: Bretia, Brattia; Italian: Brazza) is an island in the Adriatic Sea within Croatia, with an area of 396 square kilometres (153 sq mi),[1] making it the largest island in Dalmatia, and the third largest in the Adriatic. Weiterlesen
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FAQ

Dies sind Fragen und Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zu Immobilien in Kroatien. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden oder in unser Büro kommen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

1. Können Ausländer in Kroatien Immobilien kaufen?

Ausländer aus EU-Mitgliedstaaten können Immobilien wie kroatische Staatsangehörige erwerben. Ausländer, die nicht der EU angehören, können in Kroatien Immobilien erwerben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Gegenseitigkeitsabkommen mit der Republik Kroatien und Zustimmung des Justizministeriums.

2. Was ist die Grundsteuer in der Republik Kroatien?

Die Republik Kroatien hat einen einmaligen Grundsteuersatz von 3%. Die Höhe der Steuer bestimmt sich nach dem Preis aus dem Kaufvertrag und der Beurteilung durch die zuständige Steuerverwaltung. Nach dem Gesetz zahlt der Käufer die Steuer auf die erhaltene Lösung nur einmal.

3. Was ist die Steuer auf Immobilien tauschen?

Die Steuer beträgt ebenfalls 3%, sodass jeder Eigentümer beim Tausch 3% des geschätzten Wertes der Immobilie für die neue Immobilie zahlt.

4. In welcher Zeitspanne muss Immobilienumsatzsteuer gezahlt werden?

Die Steuerschuld entsteht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder eines sonstigen Rechtsgeschäfts, das die Immobilie erwirbt. Der Notar ist verpflichtet, der Steuerverwaltung innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Verkaufsunterlagen eine Kopie des Dokuments vorzulegen. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die ermittelte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung der Entscheidung über die Ermittlung der Immobilienumsatzsteuer zu entrichten.

5. Was ist eine Anzahlung und wie viel kostet sie?

Eine Anzahlung ist eine Versicherung, die der Käufer dem Verkäufer als Zeichen des Vertragsabschlusses und als Garantie für die Erfüllung der Verpflichtung zahlt. In der Praxis erfolgt die Anzahlung auf den Vorvertrag und beträgt in der Regel 10% des vereinbarten Kaufpreises. Bei Vertragserfüllung wird die Anzahlung in Höhe des vereinbarten Kaufpreises berechnet.

6. Kann der Kaufbetrag in Fremdwährung bezahlt werden?

Im Prinzip nein. Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in EURO bezahlt werden. Erfolgt eine Fremdwährungszahlung, rechnet die Bank diese in EURO um.

7. Kann ein Immobilienverkaufsvertrag im Ausland abgeschlossen und bescheinigt werden?

Ja, wenn Sie Staatsbürger der Republik Kroatien sind, ist es am besten, den Vertrag mit unserer diplomatischen Vertretung zu beglaubigen. Wenn es sich um einen Ausländer handelt, ist bei der Beglaubigung des Kaufvertrags mit einem Notar die in diesem Staat ausgestellte Apostille des öffentlichen Dokuments erforderlich.