Kroatien, Brac - Moderne Villa, zum Verkauf

Ref : 2021/92 - Haus / Villa - Verkauft
Verkaufspreis: 255.000 €
Wohnfläche: 252 Grundfläche: 735 Zimmer: 4 Badezimmer: 4 Aus dem Meer: 100 m
Beschreibung:
  • Meerblick
  • Parken
  • Es hat ein Energiezertifikat
VERKAUFT!

Zukünftige moderne Villa, die sich in einer sehr attraktiven Lage auf der Insel Brač befindet.

Das Hauptprojekt mit der Rekonstruktion der bestehenden Anlage mit bezahlten Versorgungseinrichtungen wurde gemacht. Die Villa ist entworfen, um jedes Zimmer (4) mit einem Minimum von 20 m2 und ein 5m2 Badezimmer, das die Kriterien für 4 Sterne erfüllt.

Die aktuelle Anlage befindet sich in einer einzigartigen Lage und hat einen wunderschönen Blick auf das Meer sowohl aus dem Land selbst und von den Terrassen im Erdgeschoss, und angesichts seiner Lage in der Gegend, kann die Aussicht nicht verloren gehen.

Es besteht aus: Erdgeschoss, ersten Stock und ungemachten Dachboden, insgesamt Wohnfläche von 252m2 + Terrasse. Auf einem Grundstück von 735 m2 (mit einem Schwimmbad von 40 m2 - im Hauptprojekt).

Mit einer wunderschönen großen Terrasse gibt es einen fantastischen Blick auf das Meer, die Inseln und die Pinienwälder. Sidebar Pergola - Fantastisch gestaltet mit Sommerküche ist ein Ort für eine ganze Familie Genuss. Besitz ordentlich, ohne Hypotheken.

Ortsbeschreibung
Brac
Brac (pronounced [brâːtʃ]; local Chakavian: Broc, pronounced [broːts]; Latin: Bretia, Brattia; Italian: Brazza) is an island in the Adriatic Sea within Croatia, with an area of 396 square kilometres (153 sq mi),[1] making it the largest island in Dalmatia, and the third largest in the Adriatic. Weiterlesen
Ähnliche Immobilien

FAQ

Dies sind Fragen und Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zu Immobilien in Kroatien. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden oder in unser Büro kommen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

1. Können Ausländer in Kroatien Immobilien kaufen?

Ausländer aus EU-Mitgliedstaaten können Immobilien wie kroatische Staatsangehörige erwerben. Ausländer, die nicht der EU angehören, können in Kroatien Immobilien erwerben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Gegenseitigkeitsabkommen mit der Republik Kroatien und Zustimmung des Justizministeriums.

2. Was ist die Grundsteuer in der Republik Kroatien?

Die Republik Kroatien hat einen einmaligen Grundsteuersatz von 3%. Die Höhe der Steuer bestimmt sich nach dem Preis aus dem Kaufvertrag und der Beurteilung durch die zuständige Steuerverwaltung. Nach dem Gesetz zahlt der Käufer die Steuer auf die erhaltene Lösung nur einmal.

3. Was ist die Steuer auf Immobilien tauschen?

Die Steuer beträgt ebenfalls 3%, sodass jeder Eigentümer beim Tausch 3% des geschätzten Wertes der Immobilie für die neue Immobilie zahlt.

4. In welcher Zeitspanne muss Immobilienumsatzsteuer gezahlt werden?

Die Steuerschuld entsteht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder eines sonstigen Rechtsgeschäfts, das die Immobilie erwirbt. Der Notar ist verpflichtet, der Steuerverwaltung innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Verkaufsunterlagen eine Kopie des Dokuments vorzulegen. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die ermittelte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung der Entscheidung über die Ermittlung der Immobilienumsatzsteuer zu entrichten.

5. Was ist eine Anzahlung und wie viel kostet sie?

Eine Anzahlung ist eine Versicherung, die der Käufer dem Verkäufer als Zeichen des Vertragsabschlusses und als Garantie für die Erfüllung der Verpflichtung zahlt. In der Praxis erfolgt die Anzahlung auf den Vorvertrag und beträgt in der Regel 10% des vereinbarten Kaufpreises. Bei Vertragserfüllung wird die Anzahlung in Höhe des vereinbarten Kaufpreises berechnet.

6. Kann der Kaufbetrag in Fremdwährung bezahlt werden?

Im Prinzip nein. Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in EURO bezahlt werden. Erfolgt eine Fremdwährungszahlung, rechnet die Bank diese in EURO um.

7. Kann ein Immobilienverkaufsvertrag im Ausland abgeschlossen und bescheinigt werden?

Ja, wenn Sie Staatsbürger der Republik Kroatien sind, ist es am besten, den Vertrag mit unserer diplomatischen Vertretung zu beglaubigen. Wenn es sich um einen Ausländer handelt, ist bei der Beglaubigung des Kaufvertrags mit einem Notar die in diesem Staat ausgestellte Apostille des öffentlichen Dokuments erforderlich.