Zum Verkauf stehen Luxusapartments in bester Lage neben dem Strand auf der Insel Pag. Die Villa besteht aus 5 Etagen, auf denen sich 9 Luxusapartments und zwei Penthäuser befinden, die mit hochwertigen Materialien ausgestattet sind.
Die Villa wurde sorgfältig entworfen, um einen offenen Meerblick zu ermöglichen. Jede Wohnung ist nach Süden ausgerichtet und verfügt über eine große, geräumige Terrasse.
10 2-Zimmer- und eine 3-Zimmer-Wohnung sind mit hochwertiger Panorama-Aluminiumtischlerei ausgestattet. Die Apartments verfügen außerdem über eine elektrische Fußbodenheizung und elektrische Rollläden. Balkongeländer sind aus Glas und es gibt mehrere Innenklimageräte pro Wohnung.
Zur Ausstattung gehören auch das Smart Home System, Grohe Sanitärkeramik, das Geberit Unterputzsystem und der schmale Elektro-Durchlauferhitzer Vellis Evo, die Zimmertür hat verdeckte Scharniere.
Die Apartments befinden sich in einer Entfernung von etwa 10 km von Novalja und in der Nähe gibt es Restaurants, einen Markt, eine Kaffeebar ...
Wohnungen stellen eine hervorragende Investitionsmöglichkeit dar, da sie sowohl aufgrund ihrer Lage als auch aufgrund ihrer erstklassigen Ausstattung ein außergewöhnliches Potenzial bieten.
Wohnungen:
• A1 - Erdgeschoss - 2 Schlafzimmer - Wohnfläche 69m2 (innen 43m2 + 26m2 Terrasse) - VERKAUFT
• A2 – Erdgeschoss – 2 Schlafzimmer – Wohnfläche 81 m2 (Innenbereich 51 m2 + Terrasse 30 m2) – 290.000 €
• A3 – Erdgeschoss – 2 Schlafzimmer – Wohnfläche 76 m2 (Innenbereich 59 m2 + Terrasse 17 m2) – 260.000 €
• S1 – Erdgeschoss – 2 Schlafzimmer – Wohnfläche 62 m2 (innen 43 m2 + 19 m2 Terrasse) – 220.000 €
• S2 - Erdgeschoss - 2 Schlafzimmer - Wohnfläche 67m2 (Innenbereich 47m2 + Terrasse 20m2) - VERKAUFT
• S3 - Erdgeschoss - 2 Schlafzimmer - Wohnfläche 70m2 (innen 59m2 + 11m2 Terrasse) - VERKAUFT
• S4 - zweiter Stock - 2 Schlafzimmer - Wohnfläche 58m2 (innen 43m2 + 15m2 Terrasse) - VERKAUFT
• S5 - zweiter Stock - 2 Schlafzimmer - Wohnfläche 67m2 (Innenbereich 47m2 + Terrasse 20m2) - VERKAUFT
• S6 - zweiter Stock - 2 Schlafzimmer - Wohnfläche 71m2 (innen 59m2 + 12m2 Terrasse) - VERKAUFT
• S7 - dritte Etage - 2 Schlafzimmer - Wohnfläche 117m2 (59m2 Innenraum + 58m2 Terrasse) - VERKAUFT
• S8 – dritte Etage – 3 Schlafzimmer – Wohnfläche 144 m2 (Innenbereich 83 m2 + Terrasse 61 m2) – 475.000 €
Dies sind Fragen und Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zu Immobilien in Kroatien. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden oder in unser Büro kommen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ausländer aus EU-Mitgliedstaaten können Immobilien wie kroatische Staatsangehörige erwerben. Ausländer, die nicht der EU angehören, können in Kroatien Immobilien erwerben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Gegenseitigkeitsabkommen mit der Republik Kroatien und Zustimmung des Justizministeriums.
Die Republik Kroatien hat einen einmaligen Grundsteuersatz von 3%. Die Höhe der Steuer bestimmt sich nach dem Preis aus dem Kaufvertrag und der Beurteilung durch die zuständige Steuerverwaltung. Nach dem Gesetz zahlt der Käufer die Steuer auf die erhaltene Lösung nur einmal.
Die Steuer beträgt ebenfalls 3%, sodass jeder Eigentümer beim Tausch 3% des geschätzten Wertes der Immobilie für die neue Immobilie zahlt.
Die Steuerschuld entsteht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder eines sonstigen Rechtsgeschäfts, das die Immobilie erwirbt. Der Notar ist verpflichtet, der Steuerverwaltung innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Verkaufsunterlagen eine Kopie des Dokuments vorzulegen. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die ermittelte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung der Entscheidung über die Ermittlung der Immobilienumsatzsteuer zu entrichten.
Eine Anzahlung ist eine Versicherung, die der Käufer dem Verkäufer als Zeichen des Vertragsabschlusses und als Garantie für die Erfüllung der Verpflichtung zahlt. In der Praxis erfolgt die Anzahlung auf den Vorvertrag und beträgt in der Regel 10% des vereinbarten Kaufpreises. Bei Vertragserfüllung wird die Anzahlung in Höhe des vereinbarten Kaufpreises berechnet.
Im Prinzip nein. Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in EURO bezahlt werden. Erfolgt eine Fremdwährungszahlung, rechnet die Bank diese in EURO um.
Ja, wenn Sie Staatsbürger der Republik Kroatien sind, ist es am besten, den Vertrag mit unserer diplomatischen Vertretung zu beglaubigen. Wenn es sich um einen Ausländer handelt, ist bei der Beglaubigung des Kaufvertrags mit einem Notar die in diesem Staat ausgestellte Apostille des öffentlichen Dokuments erforderlich.