Kroatien, Primosten - Villa mit 5 Sterne, zu vermieten

Ref : 4328/30 - Haus / Villa - Zur Miete
Verkaufspreis: Auf Anfrage
Zimmer: 4 Badezimmer: 5 Aus dem Meer: 10 m
Anzahl der Etagen: 2
Beschreibung:
  • Erste Reihe zum Meer
  • Schwimmbad
  • Meerblick
  • Garage
  • Es hat ein Energiezertifikat

Villa mit 5-Sterne (5 *), bereinigt um 8 bis 10 Personen. Die Villa besteht aus einem großen Wohnung, die sich über 2 Etagen verteilt und hat 4 Schlafzimmer und 4 Bäder, Wohnzimmer, Küche und großer Terrasse. Die zweite Wohnung befindet sich auf der obersten Etage und verfügt über eine große Terrasse, Küche, Wohnzimmer und Bad. Parkplätze für 5 Autos. Auch verfügt die Villa über einen Privatstrand, der durch eine Treppe von der Villa erreicht ist.

Ortsbeschreibung
Primosten
Primošten (pronounced [prǐmɔʃtɛn]; Italian: Capocesto) is a town in Croatia, and a part of the Šibenik-Knin County. It is situated in the south, between the cities of Šibenik and Trogir, on the Adriatic coast. 97.03% of the citizens are Croats. Weiterlesen
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FAQ

Dies sind Fragen und Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zu Immobilien in Kroatien. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden oder in unser Büro kommen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

1. Können Ausländer in Kroatien Immobilien kaufen?

Ausländer aus EU-Mitgliedstaaten können Immobilien wie kroatische Staatsangehörige erwerben. Ausländer, die nicht der EU angehören, können in Kroatien Immobilien erwerben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Gegenseitigkeitsabkommen mit der Republik Kroatien und Zustimmung des Justizministeriums.

2. Was ist die Grundsteuer in der Republik Kroatien?

Die Republik Kroatien hat einen einmaligen Grundsteuersatz von 3%. Die Höhe der Steuer bestimmt sich nach dem Preis aus dem Kaufvertrag und der Beurteilung durch die zuständige Steuerverwaltung. Nach dem Gesetz zahlt der Käufer die Steuer auf die erhaltene Lösung nur einmal.

3. Was ist die Steuer auf Immobilien tauschen?

Die Steuer beträgt ebenfalls 3%, sodass jeder Eigentümer beim Tausch 3% des geschätzten Wertes der Immobilie für die neue Immobilie zahlt.

4. In welcher Zeitspanne muss Immobilienumsatzsteuer gezahlt werden?

Die Steuerschuld entsteht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder eines sonstigen Rechtsgeschäfts, das die Immobilie erwirbt. Der Notar ist verpflichtet, der Steuerverwaltung innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Verkaufsunterlagen eine Kopie des Dokuments vorzulegen. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die ermittelte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung der Entscheidung über die Ermittlung der Immobilienumsatzsteuer zu entrichten.

5. Was ist eine Anzahlung und wie viel kostet sie?

Eine Anzahlung ist eine Versicherung, die der Käufer dem Verkäufer als Zeichen des Vertragsabschlusses und als Garantie für die Erfüllung der Verpflichtung zahlt. In der Praxis erfolgt die Anzahlung auf den Vorvertrag und beträgt in der Regel 10% des vereinbarten Kaufpreises. Bei Vertragserfüllung wird die Anzahlung in Höhe des vereinbarten Kaufpreises berechnet.

6. Kann der Kaufbetrag in Fremdwährung bezahlt werden?

Im Prinzip nein. Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in EURO bezahlt werden. Erfolgt eine Fremdwährungszahlung, rechnet die Bank diese in EURO um.

7. Kann ein Immobilienverkaufsvertrag im Ausland abgeschlossen und bescheinigt werden?

Ja, wenn Sie Staatsbürger der Republik Kroatien sind, ist es am besten, den Vertrag mit unserer diplomatischen Vertretung zu beglaubigen. Wenn es sich um einen Ausländer handelt, ist bei der Beglaubigung des Kaufvertrags mit einem Notar die in diesem Staat ausgestellte Apostille des öffentlichen Dokuments erforderlich.