Apartmenthaus in außergewöhnlicher Lage, erste Reihe zum Meer und nur wenige Schritte vom schönen Kiesstrand im Touristenort entfernt.
Das Anwesen mit einer Wohnfläche von 396m2 wurde auf einem Grundstück von 770m2 errichtet und erstreckt sich über vier Etagen.
Im Erdgeschoss befinden sich drei Studio-Apartments, bestehend aus einem Schlafzimmer und einer Küche und einem Badezimmer.
Eine Außentreppe führt in den ersten Stock von ca. 150 m2, wo sich drei Apartments mit einem Schlafzimmer befinden. Die Apartments bestehen aus einer Küche mit Essbereich, einem Wohnzimmer, einem Schlafzimmer und einem Badezimmer.
Eine der Wohnungen ist neu renoviert und ihr Vorteil ist eine Küche von 40m2 mit Zugang zu einer Terrasse von 35m2. Gartenmöbel befinden sich auf der Terrasse und bieten neben einem atemberaubenden Blick auf das offene Meer auch einen angenehmen Aufenthalt in den wärmeren Monaten.
Auf der obersten Etage befindet sich eine Wohnung bestehend aus einem Wohnzimmer, einer Küche mit Essbereich, drei Schlafzimmern und drei Badezimmern.
Das Haus hat einen Keller und eine Taverne von 30m2 und das Recht, 40m2 aufzurüsten.
Der Vorteil des Anwesens liegt in der vor dem Haus befindlichen Anlegestelle mit Bootsliegeplatz und der verglasten Südseite des Hauses, die auch im Inneren des Gebäudes einen beeindruckenden Blick auf das Meer ermöglicht.
In der Nähe aller notwendigen Einrichtungen zum Leben, 12 km vom Zentrum von Rogoznica und 25 km vom Flughafen in Split entfernt.
Diese Touristenstadt ist ein Juwel der Adria an der Küste Mitteldalmatiens, bekannt für ihr kristallklares Meer, Sandstrände und zahlreiche Inseln und Inselchen. Eine ideale Wahl für Liebhaber eines ruhigen Ortes, der eine Pause von der Hektik der Stadt bietet.
Dies sind Fragen und Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zu Immobilien in Kroatien. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden oder in unser Büro kommen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ausländer aus EU-Mitgliedstaaten können Immobilien wie kroatische Staatsangehörige erwerben. Ausländer, die nicht der EU angehören, können in Kroatien Immobilien erwerben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Gegenseitigkeitsabkommen mit der Republik Kroatien und Zustimmung des Justizministeriums.
Die Republik Kroatien hat einen einmaligen Grundsteuersatz von 3%. Die Höhe der Steuer bestimmt sich nach dem Preis aus dem Kaufvertrag und der Beurteilung durch die zuständige Steuerverwaltung. Nach dem Gesetz zahlt der Käufer die Steuer auf die erhaltene Lösung nur einmal.
Die Steuer beträgt ebenfalls 3%, sodass jeder Eigentümer beim Tausch 3% des geschätzten Wertes der Immobilie für die neue Immobilie zahlt.
Die Steuerschuld entsteht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder eines sonstigen Rechtsgeschäfts, das die Immobilie erwirbt. Der Notar ist verpflichtet, der Steuerverwaltung innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Verkaufsunterlagen eine Kopie des Dokuments vorzulegen. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die ermittelte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung der Entscheidung über die Ermittlung der Immobilienumsatzsteuer zu entrichten.
Eine Anzahlung ist eine Versicherung, die der Käufer dem Verkäufer als Zeichen des Vertragsabschlusses und als Garantie für die Erfüllung der Verpflichtung zahlt. In der Praxis erfolgt die Anzahlung auf den Vorvertrag und beträgt in der Regel 10% des vereinbarten Kaufpreises. Bei Vertragserfüllung wird die Anzahlung in Höhe des vereinbarten Kaufpreises berechnet.
Im Prinzip nein. Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in EURO bezahlt werden. Erfolgt eine Fremdwährungszahlung, rechnet die Bank diese in EURO um.
Ja, wenn Sie Staatsbürger der Republik Kroatien sind, ist es am besten, den Vertrag mit unserer diplomatischen Vertretung zu beglaubigen. Wenn es sich um einen Ausländer handelt, ist bei der Beglaubigung des Kaufvertrags mit einem Notar die in diesem Staat ausgestellte Apostille des öffentlichen Dokuments erforderlich.