Kroatien, Split - Znjan, schöne Wohnung mit offenem Meerblick

Ref : 2024/118 - Appartement - Nicht am Markt
Verkaufspreis: 1 €
Wohnfläche: 95 Grundfläche: 58 Zimmer: 3 Badezimmer: 2 Aus dem Meer: 200 m
Befindet sich auf Geschoß Nr.: 2
Beschreibung:
  • Erste Reihe zum Meer
  • Meerblick
  • Top Angebot
  • Es hat ein Energiezertifikat

Schöne Wohnung mit offenem Meerblick, in einem kleinen Gebäude ohne Aufzug, im zweiten Stock, in der Gegend von Žnjan. Die Wohnung ist nach allen vier Ecken der Welt ausgerichtet, tageslichtdurchflutet und ihr Hauptvorteil ist eine große Terrasse (ca. 58 m2 brutto), die sich über die gesamte Südseite erstreckt.

Die Wohnung besteht aus 3 Schlafzimmern, 2 Bädern, 2 kleineren Vorratskammern, Eingangshalle, Küche, Esszimmer und offenem Wohnzimmer. Es wird mit den meisten Möbeln verkauft.

Auf der Südseite gibt es Parkplätze vom Gebäude, wo derzeit nur der Eigentümer des Apartmentparks ist. Alle Rollläden und ein neues Moskitonetz wurden 2019 eingebaut, daher ist die Wohnung sehr gepflegt und in ausgezeichnetem Zustand. Es ist ideal für das Zusammenleben mit der Familie, in der Nähe der Strände von Znjan, Promenaden, Geschäften, Restaurants, Busbahnhof.

Ortsbeschreibung
Split
Split (Croatian pronunciation: [splît]; Italian: Spalato, see Name section) is the second-largest city of Croatia and the largest city of the region of Dalmatia. It lies on the eastern shore of the Adriatic Sea, centred on the Roman Palace of the Emperor Diocletian. Spread over a central peninsula and its surroundings, Split's greater area includes the neighboring seaside towns as well. Weiterlesen

FAQ

Dies sind Fragen und Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zu Immobilien in Kroatien. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden oder in unser Büro kommen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

1. Können Ausländer in Kroatien Immobilien kaufen?

Ausländer aus EU-Mitgliedstaaten können Immobilien wie kroatische Staatsangehörige erwerben. Ausländer, die nicht der EU angehören, können in Kroatien Immobilien erwerben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Gegenseitigkeitsabkommen mit der Republik Kroatien und Zustimmung des Justizministeriums.

2. Was ist die Grundsteuer in der Republik Kroatien?

Die Republik Kroatien hat einen einmaligen Grundsteuersatz von 3%. Die Höhe der Steuer bestimmt sich nach dem Preis aus dem Kaufvertrag und der Beurteilung durch die zuständige Steuerverwaltung. Nach dem Gesetz zahlt der Käufer die Steuer auf die erhaltene Lösung nur einmal.

3. Was ist die Steuer auf Immobilien tauschen?

Die Steuer beträgt ebenfalls 3%, sodass jeder Eigentümer beim Tausch 3% des geschätzten Wertes der Immobilie für die neue Immobilie zahlt.

4. In welcher Zeitspanne muss Immobilienumsatzsteuer gezahlt werden?

Die Steuerschuld entsteht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder eines sonstigen Rechtsgeschäfts, das die Immobilie erwirbt. Der Notar ist verpflichtet, der Steuerverwaltung innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Verkaufsunterlagen eine Kopie des Dokuments vorzulegen. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die ermittelte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung der Entscheidung über die Ermittlung der Immobilienumsatzsteuer zu entrichten.

5. Was ist eine Anzahlung und wie viel kostet sie?

Eine Anzahlung ist eine Versicherung, die der Käufer dem Verkäufer als Zeichen des Vertragsabschlusses und als Garantie für die Erfüllung der Verpflichtung zahlt. In der Praxis erfolgt die Anzahlung auf den Vorvertrag und beträgt in der Regel 10% des vereinbarten Kaufpreises. Bei Vertragserfüllung wird die Anzahlung in Höhe des vereinbarten Kaufpreises berechnet.

6. Kann der Kaufbetrag in Fremdwährung bezahlt werden?

Im Prinzip nein. Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in EURO bezahlt werden. Erfolgt eine Fremdwährungszahlung, rechnet die Bank diese in EURO um.

7. Kann ein Immobilienverkaufsvertrag im Ausland abgeschlossen und bescheinigt werden?

Ja, wenn Sie Staatsbürger der Republik Kroatien sind, ist es am besten, den Vertrag mit unserer diplomatischen Vertretung zu beglaubigen. Wenn es sich um einen Ausländer handelt, ist bei der Beglaubigung des Kaufvertrags mit einem Notar die in diesem Staat ausgestellte Apostille des öffentlichen Dokuments erforderlich.