Exklusiver Verkauf der Immobilienagentur Broker - diese Immobilie kann nur über uns erworben werden!
Auf der wunderschönen Insel Vis, im Zentrum und in der Nähe der Straße, die Komiza und Vis verbindet, befindet sich dieses Anwesen mit wunderschönem Meerblick.
Das Anwesen besteht aus einem Hauptsteinhaus von 100 m2 und 6 kleineren Steinhäusern, jedes von 10 bis 20 m2, die sich auf einem ca. 8500 m2 großen Grundstück befinden.
Umgeben von wunderschöner Landschaft, an den Hängen eines Hügels und unberührter Natur. Das Anwesen ist ideal für die Landwirtschaft (Olivenbäume, Weinberge ...).
Steinhäuser müssen komplett renoviert werden und können danach zum Wohnen, in der Landwirtschaft genutzt werden und haben ein enormes Potenzial für den Tourismus.
Der Stromanschluss ist bereits auf dem Grundstück, ein Brunnen ist vorhanden und die Wasserversorgung ist in der Nähe. Es hat Zugang von der Hauptstraße.
Dieses Anwesen bietet eine Handvoll Möglichkeiten, hauptsächlich in Bezug auf den Tourismus, und bietet aufgrund seiner Lage auch viel Privatsphäre.
Dies sind Fragen und Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zu Immobilien in Kroatien. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden oder in unser Büro kommen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ausländer aus EU-Mitgliedstaaten können Immobilien wie kroatische Staatsangehörige erwerben. Ausländer, die nicht der EU angehören, können in Kroatien Immobilien erwerben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Gegenseitigkeitsabkommen mit der Republik Kroatien und Zustimmung des Justizministeriums.
Die Republik Kroatien hat einen einmaligen Grundsteuersatz von 3%. Die Höhe der Steuer bestimmt sich nach dem Preis aus dem Kaufvertrag und der Beurteilung durch die zuständige Steuerverwaltung. Nach dem Gesetz zahlt der Käufer die Steuer auf die erhaltene Lösung nur einmal.
Die Steuer beträgt ebenfalls 3%, sodass jeder Eigentümer beim Tausch 3% des geschätzten Wertes der Immobilie für die neue Immobilie zahlt.
Die Steuerschuld entsteht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder eines sonstigen Rechtsgeschäfts, das die Immobilie erwirbt. Der Notar ist verpflichtet, der Steuerverwaltung innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Verkaufsunterlagen eine Kopie des Dokuments vorzulegen. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die ermittelte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung der Entscheidung über die Ermittlung der Immobilienumsatzsteuer zu entrichten.
Eine Anzahlung ist eine Versicherung, die der Käufer dem Verkäufer als Zeichen des Vertragsabschlusses und als Garantie für die Erfüllung der Verpflichtung zahlt. In der Praxis erfolgt die Anzahlung auf den Vorvertrag und beträgt in der Regel 10% des vereinbarten Kaufpreises. Bei Vertragserfüllung wird die Anzahlung in Höhe des vereinbarten Kaufpreises berechnet.
Im Prinzip nein. Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in EURO bezahlt werden. Erfolgt eine Fremdwährungszahlung, rechnet die Bank diese in EURO um.
Ja, wenn Sie Staatsbürger der Republik Kroatien sind, ist es am besten, den Vertrag mit unserer diplomatischen Vertretung zu beglaubigen. Wenn es sich um einen Ausländer handelt, ist bei der Beglaubigung des Kaufvertrags mit einem Notar die in diesem Staat ausgestellte Apostille des öffentlichen Dokuments erforderlich.