Kroatien, Dalmatien Küste, Split-Bereich - Wohnung mit Meerblick
ID: 2030/46Grundinformation
Wohnfläche:127 m2
Schlafzimmer:3
Badezimmer:2
Meeresentfernung:90 m
Immobilienvorteile
- Meerblick
Annehmlichkeiten
- Energiezertifikat
- Parken
Über die Immobilie
Dreizimmerwohnung im ersten Stock eines Einfamilienhauses.
Die Wohnung hat eine Gesamtwohnfläche von 127 m2 und besteht aus einer Eingangshalle, vier Schlafzimmern, von denen eines Zugang zu einem überdachten Balkon mit teilweisem Meerblick hat, zwei Badezimmern, einer Küche und einem Wohnzimmer mit Zugang zu einem überdachten Balkon, auf dem Möbel zum geselligen Beisammensein und Genießen, besonders an Sommertagen, aufgestellt werden können.
Der Balkon bietet seitlichen Meerblick.
Die Wohnung ist 90 m vom Meer und Strand entfernt. Es verfügt über zwei Außenparkplätze. Innerhalb der Wohnung gibt es im Erdgeschoss einen zusätzlichen Raum mit einer Gesamtfläche von 14 m2, der als Abstellraum genutzt oder als zusätzliches Studio-Apartment zur touristischen Vermietung eingerichtet werden kann.
Es befindet sich in der Nähe der Stadt Split. Das Zentrum von Split ist nur 10 km entfernt, wo sich alle Annehmlichkeiten wie Restaurants, Cafés, Geschäfte und Strände befinden. Verschiedene attraktive Wander- und Bergwege, Radwege sowie kulturelles und historisches Erbe befinden sich in unmittelbarer Nähe.
In Anbetracht der Lage und Lage ist die Wohnung eine großartige Investition für eine Familie, da sie nur eine Minute von einer Schule und einem Kindergarten entfernt liegt, aber aufgrund der Nähe zum Strand und zum Stadtzentrum auch die Möglichkeit zur touristischen Vermietung bietet.
Ein weiterer Vorteil dieser Wohnung ist, dass der zukünftige Eigentümer sie nach eigenen Wünschen anpassen und gestalten kann.
Standort
Split-Bereich, Dalmatien Küste
Das weitere Gebiet von Split umfasst ein Gebiet von ca. 10 km rund um die Stadt Split. In diesem Gebiet gibt es auch größere Siedlungen wie Solin, Klis, Kučine, Stobreč, Žrnovnica und Podstrana. Obwohl die an Split angrenzenden Siedlungen getrennt verwaltet werden, bilden sie eine funktionale Einheit, d. h. eine städtische Agglomeration.
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