Neu gebaute Häuser & Villen in Kroatien zu verkaufen
Möchten Sie neue Häuser und Villen in Kroatien kaufen? Hier finden Sie eine große Auswahl an neu gebauten Häusern und Villen von den besten Bauträgern Kroatiens. Diese modernen Immobilien bieten Energieeffizienz, zeitgenössische Architektur und hervorragende Bauqualität und sind daher sehr begehrt. Egal, ob Sie auf der Suche nach einem Ferienhaus oder einer Investition sind, entdecken Sie unsere Auswahl an Neubauten. Schauen Sie sich auf jeden Fall alle unsere neu gebauten Immobilienangebote und Immobilien am Meer an, um eine größere Auswahl zu haben.
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Häufig gestellte Fragen
Ausländer aus EU-Mitgliedstaaten können Immobilien wie kroatische Staatsangehörige erwerben. Ausländer, die nicht der EU angehören, können in Kroatien Immobilien erwerben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Gegenseitigkeitsabkommen mit der Republik Kroatien und Zustimmung des Justizministeriums.
Im Prinzip nein. Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in EURO bezahlt werden. Erfolgt eine Fremdwährungszahlung, rechnet die Bank diese in EURO um.
Die Steuerschuld entsteht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder eines sonstigen Rechtsgeschäfts, das die Immobilie erwirbt. Der Notar ist verpflichtet, der Steuerverwaltung innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Verkaufsunterlagen eine Kopie des Dokuments vorzulegen. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die ermittelte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung der Entscheidung über die Ermittlung der Immobilienumsatzsteuer zu entrichten.
Ja, wenn Sie Staatsbürger der Republik Kroatien sind, ist es am besten, den Vertrag mit unserer diplomatischen Vertretung zu beglaubigen. Wenn es sich um einen Ausländer handelt, ist bei der Beglaubigung des Kaufvertrags mit einem Notar die in diesem Staat ausgestellte Apostille des öffentlichen Dokuments erforderlich.
Eine Anzahlung ist eine Versicherung, die der Käufer dem Verkäufer als Zeichen des Vertragsabschlusses und als Garantie für die Erfüllung der Verpflichtung zahlt. In der Praxis erfolgt die Anzahlung auf den Vorvertrag und beträgt in der Regel 10% des vereinbarten Kaufpreises. Bei Vertragserfüllung wird die Anzahlung in Höhe des vereinbarten Kaufpreises berechnet.
Die Republik Kroatien hat einen einmaligen Grundsteuersatz von 3%. Die Höhe der Steuer bestimmt sich nach dem Preis aus dem Kaufvertrag und der Beurteilung durch die zuständige Steuerverwaltung. Nach dem Gesetz zahlt der Käufer die Steuer auf die erhaltene Lösung nur einmal.
Die Steuer beträgt ebenfalls 3%, sodass jeder Eigentümer beim Tausch 3% des geschätzten Wertes der Immobilie für die neue Immobilie zahlt.