Neubau: Häuser und Villen zum Verkauf in Rogoznica
Das Neubauprojekte von Häusern und Villen in Rogoznica bieten eine vielfältige Auswahl, wobei die meisten Objekte über einen Pool und Meerblick verfügen. Ein Großteil dieser Projekte gehört zum Premiumsegment – wenn Sie genau das suchen, schauen Sie sich auch die Luxusimmobilien in Rogoznica zum Kauf an.
Was Käufer besonders anspricht, ist die Tatsache, dass es sich um bezugsfertige Objekte ohne Renovierungsbedarf handelt. Einzugsbereite Villen mit gepflegten Außenanlagen, hochwertigen Materialien und durchdachten Grundrissen bieten ein hohes Maß an Komfort und Funktionalität. Die Lage ist ruhig, aber nah genug an Sibenik und Split für alle alltäglichen Bedürfnisse.
Für einen umfassenderen Überblick über das Angebot besuchen Sie alle Immobilien in Rogoznica, und für eine detailliertere Auswahl an Häusern und Villen finden Sie auch das Angebot an Häusern in Rogoznica.
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Häufig gestellte Fragen
Ja. Staatsbürger der EU/des EWR können Immobilien ohne Einschränkungen kaufen, während Staatsbürger außerhalb der EU eine Gegenseitigkeit Bestätigung und eine Genehmigung des Justizministeriums benötigen. Ausländer können auch eine Hypothek aufnehmen, wobei die Bedingungen je nach Staatsangehörigkeit variieren. Der Kaufvertrag kann im Ausland (im Konsulat oder bei einem lokalen Notar, häufig mit Apostille) unterzeichnet und beglaubigt werden und wird anschließend in Kroatien registriert.
Obwohl der Preis immer in Euro angegeben wird, können Zahlungen aus dem Ausland in anderen Währungen erfolgen, die von der Bank automatisch zum geltenden Wechselkurs in Euro umgerechnet werden. Entscheidend ist, dass der Verkäufer den im Vertrag vereinbarten Betrag erhält. Daher wird empfohlen, sich im Voraus mit der Bank über Wechselkurse, Bedingungen und mögliche Gebühren abzustimmen.
Die Beauftragung eines Anwalts beim Immobilienkauf in Kroatien ist nicht verpflichtend, wird jedoch besonders bei komplexen Fällen oder für ausländische Käufer dringend empfohlen. Broker bieten umfassende juristische Unterstützung, einschließlich Dokumentenprüfung, Vertragsvorbereitung und Koordination mit dem Notar. Die endgültige rechtliche Überprüfung erfolgt jedoch stets durch einen autorisierten Anwalt oder Notar, um einen sicheren und ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten.
Der Kaufprozess in Kroatien dauert üblicherweise von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen, abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen, dem Status des Käufers und den erforderlichen Prüfungen. In einfachen Fällen können einheimische Käufer den Kauf sehr schnell abschließen, während Käufer außerhalb der EU/des EWR aufgrund zusätzlicher Genehmigungen mehr Zeit benötigen. Broker gibt nach Überprüfung der Dokumentation einen genauen Zeitrahmen an.
Die Immobilienerwerbssteuer in Kroatien beträgt 3 % und wird vom Käufer bezahlt, außer bei Neubauten, die der Mehrwertsteuer unterliegen. Die Steuerpflicht entsteht mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags. Anschließend stellt die Steuerbehörde einen Bescheid aus, der innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt bezahlt werden muss. Der Notar übermittelt den Vertrag an die Steuerbehörde, und der Broker unterstützt den Käufer im gesamten Prozess.
Ja, der Kaufvertrag kann im Ausland unterzeichnet und beglaubigt werden. Kroatische Staatsbürger können dies in einer kroatischen diplomatischen Vertretung tun, während ausländische Käufer den Vertrag bei einem lokalen Notar – häufig mit Apostille – beglaubigen lassen. Nach der Beglaubigung wird das Dokument zur Registrierung im Grundbuch nach Kroatien gesendet, begleitet durch die Anleitung und Koordination von Broker und dem Anwalt.
Ja, seit dem 1. Januar 2025 gibt es eine jährliche Immobiliensteuer, die die kommunale Abgabe ersetzt hat. Der Betrag wird anhand der Nutzfläche der Immobilie berechnet, und die Gemeinde oder Stadt legt den Quadratmeterpreis fest – zwischen 0,60 und 8,00 Euro jährlich. Falls keine kommunale Entscheidung erlassen wird, gilt der gesetzliche Mindeststeuersatz.
Der Kauf einer Immobilie in Kroatien umfasst in der Regel die Auswahl und Reservierung einer Immobilie (Vorvertrag + Anzahlung), die rechtliche Prüfung der Dokumentation, die Unterzeichnung des Kaufvertrags vor einem öffentlichen Notar, die Eintragung des Eigentums ins Grundbuch sowie die Zahlung der Immobilienerwerbssteuer (3 %, außer bei Neubauten, die der Mehrwertsteuer unterliegen). Broker begleitet den Käufer durch den gesamten Prozess und sorgt für rechtliche Sicherheit und einen reibungslosen Ablauf.
Die Anzahlung ist eine Vorauszahlung, die der Käufer bei der Reservierung der Immobilie als Zeichen ernsthafter Kaufabsicht leistet. In Kroatien beträgt sie in der Regel etwa 10 % des Kaufpreises und wird auf den endgültigen Kaufpreis angerechnet.












