Wenn Sie eine Wohnung, ein Haus, eine Villa, ein Grundstück oder eine Gewerbeimmobilie zum Verkauf oder zur Miete in Kroatien haben, hilft die Makleragentur "Broker" Ihnen, einen Käufer für Ihre Immobilie zu finden. Viele unserer Käufer warten darauf, dass die spezifischen Immobilien auf den Markt kommen, und unsere Websites gehören zu den meistbesuchten Immobilienportalen in Kroatien. Unser Angebot wird in 10 Sprachen auf unseren Webseiten präsentiert, so dass unsere Einkäufer aus der ganzen Welt kommen. Jedes Jahr präsentieren wir uns auf internationalen Premium-Immobilienmessen, Konferenzen und Ausstellungen und mit unserem Netzwerk von kroatischen und ausländischen Partnern auf der ganzen Welt decken wir die breiteste Auswahl an in- und ausländischen Immobilienkäufern ab, die in Kroatien kaufen oder investieren möchten. Wir sind lizenzierte kroatische Immobilienagentur mit über 20 Jahren Erfahrung und wir verwenden die besten rechtlichen und anderen Experten für den maximalen Schutz unserer Verkäufer und Käufer.
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Dies sind Fragen und Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zu Immobilien in Kroatien. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden oder in unser Büro kommen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ausländer aus EU-Mitgliedstaaten können Immobilien wie kroatische Staatsangehörige erwerben. Ausländer, die nicht der EU angehören, können in Kroatien Immobilien erwerben, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Gegenseitigkeitsabkommen mit der Republik Kroatien und Zustimmung des Justizministeriums.
Die Republik Kroatien hat einen einmaligen Grundsteuersatz von 3%. Die Höhe der Steuer bestimmt sich nach dem Preis aus dem Kaufvertrag und der Beurteilung durch die zuständige Steuerverwaltung. Nach dem Gesetz zahlt der Käufer die Steuer auf die erhaltene Lösung nur einmal.
Die Steuer beträgt ebenfalls 3%, sodass jeder Eigentümer beim Tausch 3% des geschätzten Wertes der Immobilie für die neue Immobilie zahlt.
Die Steuerschuld entsteht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder eines sonstigen Rechtsgeschäfts, das die Immobilie erwirbt. Der Notar ist verpflichtet, der Steuerverwaltung innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Verkaufsunterlagen eine Kopie des Dokuments vorzulegen. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die ermittelte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung der Entscheidung über die Ermittlung der Immobilienumsatzsteuer zu entrichten.
Eine Anzahlung ist eine Versicherung, die der Käufer dem Verkäufer als Zeichen des Vertragsabschlusses und als Garantie für die Erfüllung der Verpflichtung zahlt. In der Praxis erfolgt die Anzahlung auf den Vorvertrag und beträgt in der Regel 10% des vereinbarten Kaufpreises. Bei Vertragserfüllung wird die Anzahlung in Höhe des vereinbarten Kaufpreises berechnet.
Im Prinzip nein. Jeder Verkauf in der Republik Kroatien muss in HRK bezahlt werden. Bei Zahlung in Fremdwährung wird die Bank in HRK umgerechnet.
Ja, wenn Sie Staatsbürger der Republik Kroatien sind, ist es am besten, den Vertrag mit unserer diplomatischen Vertretung zu beglaubigen. Wenn es sich um einen Ausländer handelt, ist bei der Beglaubigung des Kaufvertrags mit einem Notar die in diesem Staat ausgestellte Apostille des öffentlichen Dokuments erforderlich.