Split neues Gebäude zu verkaufen
Neubauten in Split zeichnen sich durch zeitgenössische Architektur aus, die an das mediterrane Klima angepasst ist, energieeffiziente Bauweise und funktionale Grundrisse, die den verfügbaren Raum optimal nutzen. Eine Vielzahl von Projekten umfasst Parkplätze, einen eigenen Garten oder Außenbereich. Für Käufer, die eine Wohnung für den persönlichen Gebrauch oder eine Investition in touristische Vermietung suchen, bieten Splits Neubauten beides. Wenn Sie sich auch für Wohnungen zum Verkauf aus bestehender Bebauung oder luxuriöse Häuser in Split interessieren, ist das Angebot noch breiter.
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Häufig gestellte Fragen
Ja. Staatsbürger der EU/des EWR können Immobilien ohne Einschränkungen kaufen, während Staatsbürger außerhalb der EU eine Gegenseitigkeit Bestätigung und eine Genehmigung des Justizministeriums benötigen. Ausländer können auch eine Hypothek aufnehmen, wobei die Bedingungen je nach Staatsangehörigkeit variieren. Der Kaufvertrag kann im Ausland (im Konsulat oder bei einem lokalen Notar, häufig mit Apostille) unterzeichnet und beglaubigt werden und wird anschließend in Kroatien registriert.
Obwohl der Preis immer in Euro angegeben wird, können Zahlungen aus dem Ausland in anderen Währungen erfolgen, die von der Bank automatisch zum geltenden Wechselkurs in Euro umgerechnet werden. Entscheidend ist, dass der Verkäufer den im Vertrag vereinbarten Betrag erhält. Daher wird empfohlen, sich im Voraus mit der Bank über Wechselkurse, Bedingungen und mögliche Gebühren abzustimmen.
Die Steuerpflicht entsteht mit Abschluss eines Kaufvertrags oder einer anderen Rechtstransaktion, durch die eine Immobilie erworben wird. Der Notar ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des Kaufvertrags eine Kopie des Dokuments an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Nach Feststellung der Grunderwerbsteuer durch das Finanzamt ist der Steuerpflichtige verpflichtet, die festgesetzte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bescheids zu entrichten.
Ja, der Kaufvertrag kann im Ausland unterzeichnet und beglaubigt werden. Kroatische Staatsbürger können dies in einer kroatischen diplomatischen Vertretung tun, während ausländische Käufer den Vertrag bei einem lokalen Notar – häufig mit Apostille – beglaubigen lassen. Nach der Beglaubigung wird das Dokument zur Registrierung im Grundbuch nach Kroatien gesendet, begleitet durch die Anleitung und Koordination von Broker und dem Anwalt.
Die Anzahlung ist eine Vorauszahlung, die der Käufer bei der Reservierung der Immobilie als Zeichen ernsthafter Kaufabsicht leistet. In Kroatien beträgt sie in der Regel etwa 10 % des Kaufpreises und wird auf den endgültigen Kaufpreis angerechnet.
Die Immobilienerwerbssteuer in Kroatien beträgt 3 % und wird vom Käufer bezahlt, außer bei Neubauten, die der Mehrwertsteuer unterliegen. Die Steuerpflicht entsteht mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags. Anschließend stellt die Steuerbehörde einen Bescheid aus, der innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt bezahlt werden muss. Der Notar übermittelt den Vertrag an die Steuerbehörde, und der Broker unterstützt den Käufer im gesamten Prozess.
Beim Immobilientausch beträgt die Grunderwerbsteuer 3 %. Jeder am Tausch beteiligte Partner gilt als Erwerber der Immobilie und muss daher 3 % des geschätzten Marktwerts der durch den Tausch erworbenen Immobilie als Steuer entrichten.












