Alte Steinhäuser zum Verkauf in Kroatien
Steinhäuser tragen den Charakter der Landschaft und eine Lebensweise, die in diesen Gebieten seit Jahrhunderten gepflegt wird. Die kroatische Adriaküste, das istrische Hinterland und das dalmatinische Hinterland bergen Tausende solcher Häuser – von Wohnhäusern umgeben von Natur und traditionellen Landschaften bis hin zu beeindruckenden Steinpalästen direkt am Meer.
Das Angebot umfasst Häuser in den Zentren alter Städte wie Dubrovnik, Split und Šibenik, Anwesen und Villen mit Pools, Familienhäuser, die sich für den Tourismus eignen, sowie Objekte in ruhigeren Teilen der Inseln wie Brač, Hvar, Korčula und Vis. Einige Häuser sind vollständig renoviert und bezugsfertig, während andere die Möglichkeit einer Renovierung nach eigenen Wünschen bieten. In beiden Fällen ist es wissenswert, dass Steinhäuser hervorragend zum mediterranen Klima passen – im Sommer bewahren sie eine angenehme Kühle und im Winter die Wärme.
Wenn Sie genauer erkunden und eine Immobilie finden möchten, die Ihrem Stil und Ihrer Lebensweise entspricht, sehen Sie sich unsere Immobilien zum Verkauf aus dem Top-Angebot an.
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Häufig gestellte Fragen
Ja. Staatsbürger der EU/des EWR können Immobilien ohne Einschränkungen kaufen, während Staatsbürger außerhalb der EU eine Gegenseitigkeit Bestätigung und eine Genehmigung des Justizministeriums benötigen. Ausländer können auch eine Hypothek aufnehmen, wobei die Bedingungen je nach Staatsangehörigkeit variieren. Der Kaufvertrag kann im Ausland (im Konsulat oder bei einem lokalen Notar, häufig mit Apostille) unterzeichnet und beglaubigt werden und wird anschließend in Kroatien registriert.
Obwohl der Preis immer in Euro angegeben wird, können Zahlungen aus dem Ausland in anderen Währungen erfolgen, die von der Bank automatisch zum geltenden Wechselkurs in Euro umgerechnet werden. Entscheidend ist, dass der Verkäufer den im Vertrag vereinbarten Betrag erhält. Daher wird empfohlen, sich im Voraus mit der Bank über Wechselkurse, Bedingungen und mögliche Gebühren abzustimmen.
Die Steuerpflicht entsteht mit Abschluss eines Kaufvertrags oder einer anderen Rechtstransaktion, durch die eine Immobilie erworben wird. Der Notar ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des Kaufvertrags eine Kopie des Dokuments an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Nach Feststellung der Grunderwerbsteuer durch das Finanzamt ist der Steuerpflichtige verpflichtet, die festgesetzte Steuer innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bescheids zu entrichten.
Ja, der Kaufvertrag kann im Ausland unterzeichnet und beglaubigt werden. Kroatische Staatsbürger können dies in einer kroatischen diplomatischen Vertretung tun, während ausländische Käufer den Vertrag bei einem lokalen Notar – häufig mit Apostille – beglaubigen lassen. Nach der Beglaubigung wird das Dokument zur Registrierung im Grundbuch nach Kroatien gesendet, begleitet durch die Anleitung und Koordination von Broker und dem Anwalt.
Die Anzahlung ist eine Vorauszahlung, die der Käufer bei der Reservierung der Immobilie als Zeichen ernsthafter Kaufabsicht leistet. In Kroatien beträgt sie in der Regel etwa 10 % des Kaufpreises und wird auf den endgültigen Kaufpreis angerechnet.
Die Immobilienerwerbssteuer in Kroatien beträgt 3 % und wird vom Käufer bezahlt, außer bei Neubauten, die der Mehrwertsteuer unterliegen. Die Steuerpflicht entsteht mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags. Anschließend stellt die Steuerbehörde einen Bescheid aus, der innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt bezahlt werden muss. Der Notar übermittelt den Vertrag an die Steuerbehörde, und der Broker unterstützt den Käufer im gesamten Prozess.
Beim Immobilientausch beträgt die Grunderwerbsteuer 3 %. Jeder am Tausch beteiligte Partner gilt als Erwerber der Immobilie und muss daher 3 % des geschätzten Marktwerts der durch den Tausch erworbenen Immobilie als Steuer entrichten.












